| Verkehrszentralregister | ||
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Seit dem 1. Januar 1999 erhalten Privatpersonen kostenlos Auskunft über die sie
betreffenden Eintragungen und damit auch über die Punkte im
Verkehrszentralregister. Auskunft erteilt das | ||
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Kraftfahrt- Bundesamt, 24932 Flensburg. | ||
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Damit nicht unter Angabe eines falschen Namens über fremde Personen Auskünfte eingeholt werden können, ist dem Antrag ein Identitätsnachweis beizufügen. Anerkannt werden: - die amtliche Beglaubigung der Unterschrift - der Personalausweis, der Pass oder der behördliche Dienstausweis oder deren amtlich beglaubigte Ablichtung oder - die Geburtsurkunde. Auskunft bekommt auch ein beauftragter Rechtsanwalt bei Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung. | ||
| Für diese Anfrage hält das Kraftfahrtbundesamt vorgefertigte Formulare für Sie bereit. | ||
| Dieses Formular stellen wir Ihnen in unserem Download-Bereich ebenfalls zur Verfügung |