Was bilden wir aus 
    
    A1     
    Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW (15 PS) (Leichtkrafträder). Für 16- und 17-jährige Leichtkraftradfahrer gilt eine durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 80 km/h. 
    Mindestalter: 16 Jahre
Einschluss von Klassen: M
Vorbesitz von Klassen: keine
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
 
          
    A18     
    Krafträder mit oder ohne Beiwagen, jedoch mit Beschränkung für die Dauer von zwei Jahren auf Krafträder mit einer Motorleistung von nicht mehr als 25 kW und einem Verhältnis von Leistung / Gewicht von nicht mehr als 0,16 kW / kg (mind. 6,25 kg / kW). 
    Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss von Klassen: M, A1
Vorbesitz von Klassen: keine
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
 
          
    A25     
    Krafträder (unbeschränkt) mit oder ohne Beiwagen, über 50 cm³ oder mehr als 45 km/h. 
    Mindestalter: 18 Jahre (25 Jahre bei Direkteinstieg)
Einschluss von Klassen: M, A1
Vorbesitz von Klassen: 2 Jahre Klasse A18 (bei Direkteinstieg: nein)
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
 
          
   B     
   Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger bis 750 kg Gesamtmasse oder bis zur Höhe der Leermasse des Zugfahrzeuges bei einer zulässigen Gesamtmasse der Kombination von nicht mehr als 3500 kg). 
   Mindestalter: 18 Jahre
Bzw.: 17 Jahre (Fahren in Begleitung mit einer geeigneten Person)
Einschluss von Klassen: M, L, S
Vorbesitz von Klassen: keine
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)
 
         
   BE     
   Kraftfahrzeugkombination (Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger), mit mehr als 3500 kg zulässige Gesamtmasse. Kraftfahrzeugkombination (Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger), bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers größer ist als 750 kg ist und die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges übersteigt. Kraftfahrzeugkombination (Fahrzeuge der Klasse B und Anhänger), bei denen die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des ziehenden Fahrzeuges übersteigt.  
   Mindestalter: 18 Jahre
Einschluss von Klassen: M, L,  S
Vorbesitz von Klassen: B
Befristung/ärztliche Untersuchung: Nein (nur Sehtest)